Rechtsverordnung für Reiserückkehrer – gültig für alle Kinderbetreuungsangebote & Mitarbeiter

Mit Beschluss vom 28. Juli 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) vom 1. Juli 2020 erstmals geändert. Die Änderungen treten am Donnerstag, 6. August 2020 in Kraft. Die Corona-Verordnung in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung finden Sie hier .

Reisende, die aus einem vom Robert Koch Institut als Risikogebiet ausgewiesenen Staat nach Baden-Württemberg zurückkehren, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.

Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Betroffene müssen der zuständigen Ortspolizeibehörde ihren Aufenthaltsort melden. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder.

Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Risikogebiete finden Reisende auf der Webseite des Sozialministeriums .

InFamilia e.V. wünscht allen Familien und Mitarbeitern mit Ihren Lieben eine erholsame Ferienzeit, aus der hoffentlich alle wohlbehalten und sicher zurück kehren!